Jeder
einzelne von uns kann ohne Finanziellen Aufwand
Tierschutz betreiben! Geht das denn wirklich?
Ja!
Sieben Fragen die man sich selber stellen
sollte, wenn ein Tier ins Haus kommen soll!
Welches
Heimtier passt eigentlich zu mir?
Jedes
Heimtier hat spezielle Ansprüche, egal ob
Zwerghamster, Kaninchen, Katze, Hund,
Süßwasserfische, Bartagamen, Geckos, Schlangen,
Vogelspinnen, Schildkröten usw. Diese Ansprüche
müssen Sie kennen lernen! Darf man dort, wo Sie
wohnen, überhaupt ein Tier halten?
Für wen ist
das Tier?
Möchten Sie ein Heimtier für sich selbst, oder
auch für Ihre Kinder?
Haben Sie
selbst genug Zeit?
Haben
Sie genug freie Zeit für Ihr Tier oder haben Sie
ausreichend Zeit, ihr Kind bei der Tierpflege zu
unterstützen? Können Sie 1 bis 2 Stunden täglich
mit einem Hund spazieren gehen und dann auch
noch eine Stunde mit ihm spielen und ihn
pflegen? Ein Hund sollte nie länger als maximal
5 Stunden alleine sein!
Haben Sie
genug Platz?
Haben
Sie ausreichend Platz in der Wohnung, nicht nur
für einen Käfig, sondern auch für den täglichen
Freilauf bei Kaninchen? Hunde z.b. haaren und
haben je nach Wetter verschmutztes Fell und
dreckige Pfoten. Ihre Wohnung wird nicht immer
sauber sein. Stört Sie das?
Wie wird ihr
Heimtier betreut?
Werden Sie alleine das Tier betreuen oder gibt
es weitere zuverlässige Personen, die diese
Aufgabe übernehmen? Können Sie Ihr Heimtier
jemandem anvertrauen, der seine Betreuung
während Ihres Urlaubs übernimmt?
Wissen Sie
genug über die Ansprüche Ihres Heimtieres?
Zum
Beispiel: Meerschweinchen und Kaninchen sollten
immer mindestens einen Artgenossen haben.
Hamster sind Nacht aktiv und möchten Tagsüber
ihre Ruhe haben! Süßwasserfische kann man nicht
sofort nach der Neueinrichtung eines Aquariums
einsetzen. Zwei bis drei Wochen muss das Becken
erst mal so laufen, um "Biologisch" eingestellt
zu werden! Wichtigste Regel: Erst Informieren,
dann das Tier und nicht umgekehrt!
Haben Sie an
die Kosten gedacht?
Heimtiere sind meist sehr preiswert. Aber:
Käfig, Futter und Einstreu- für ein
Meerschweinchen kosten im 1. Jahr etwa 300 -
400,- Euro. Bei Katzen: sie brauchen Katzenklo,
Einstreu-, Kratzbaum, Katzenfutter. Haben Sie
die Kosten für Vorsorge-Maßnahmen und
Tier-ärztliche Honorare eingeplant? Was wird
z.b. ein Hund selbst kosten? Das tägliche
Futter? Das "Zubehör"? Hundeschule? Steuern und
Versicherungen? Tierarztkosten für Impfungen,
außerdem Wurmkuren und Mittel gegen Flöhe und
andere Parasiten? Haben Sie finanzielle
Rücklagen, wenn der Hund oder die Katze mal
ernsthaft krank werden sollte?
Nur mal so am
Rande: Wir haben für unseren Simba der im
Februar 2010 verstorben ist, in den letzten 5 Monaten
vor seinem Tod 1199,46 Euro an Tierarztrechnungen
bezahlt! Bei Winni waren es die letzten 10
Monate: 670,48 Euro! Natürlich hofft man immer
das sie nicht krank werden, aber wenn doch, dann
kann sich ganz schnell einiges zusammenläppern.
Sie
wollen immer noch ein Heimtier in Ihrer Familie,
In ihrer Wohnung, für die nächsten Jahre? Schön,
wenn sie die sieben Grundregeln beherzigen, dann
steht einem Tiererwerb ja nichts mehr im Wege
und Sie haben einen großen Beitrag zum
Tierschutz beigetragen!

Urlaubszeit:
Adieu, liebes
Herrchen...
Am morgen bist Du sehr
früh aufgestanden und hast die Koffer gepackt. Du nahmst meine
Leine - war ich glücklich! Noch ein kleiner
Spaziergang vor dem Urlaub - hurra!
Wir fuhren mit dem
Wagen und Du hast am Straßenrand angehalten. Die Tür ging auf und Du
hast einen Stock geworfen. Ich lief und lief, bis ich den Stock
gefunden und zwischen meinen Zähnen hatte.
Als ich zurückkam,
warst Du nicht mehr da!
In Panik bin ich in
alle Richtungen gelaufen, um Dich zu finden - aber vergebens.
Ich wurde immer
schwächer von Tag zu Tag. Ein fremder Mann kam, legte mir ein
Halsband um und nahm mich mit.
Bald befand ich mich in
einem Käfig und wartete auf deine Rückkehr - aber du bist nicht
gekommen. Leider wollte mich
niemand anderes mehr mitnehmen, weil ich angeblich zu alt war..
So blieb ich bis zu
meinem Tod im Tierheim.
Und falls ich noch
einmal auf die Erde zurückkommen könnte, ich würde auf Dich
zulaufen, denn ich hatte Dich lieb!

Jährlich werden Hunderte Tiere, speziell während der Urlaubszeit
ausgesetzt!
Menschen, die so etwas tun, sind gewissenlos, weil sie nicht nur
dem Tier Schaden ( Hunger, Durst, Angst, Tod ) zufügen, sondern
auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden,
weil die Tiere, die sich
von ihren Fesseln befreien und auf die Fahrbahn gelangen, wo sie
Unfälle verursachen können.
Sollte beobachtet werden,
dass ein Tier ausgesetzt wird, notiert euch bitte das
Autokennzeichen und benachrichtigt die Polizei. Damit diese dann
das Tier in das nächste Tierheim bringt und um diese
Gewissenlose Person anzuzeigen!
Das Aussetzen von
Tieren wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Eine
Strafe die, wie ich finde, noch viel zu Milde ist! Auf jeden
Fall sollten diese Leute unter anderem ein Lebenslanges
Tierhalteverbot bekommen! Was sich der Mensch anmaßt über die
wehrlose Kreatur, Unglaublich! Schauen Sie nicht weg! wenn Tiere ausgesetzt oder misshandelt
werden! Leider ist es gang und gebe, das man Tiere, die man
loswerden möchte, einfach irgendwo aussetzt.
Der
bequemste weg. Einfach entsorgen. Ich sage nur:
"Wegwerfgesellschaft"
Oder noch schlimmer
wenn die Leute umziehen und das Tier mit dem Argument im
Tierheimen abgeben: wir können es leider nicht in die neue
Wohnung mitnehmen!
Dazu fällt mir nichts
mehr ein! Einen größeren Schwachsinn kann man, glaub ich nicht
erzählen! Man hat sich doch das Tier mal geholt und es liebevoll
groß gezogen, oder? Und Plötzlich kann es nicht mehr mit?
Das ist für mich
nicht nachvollziehbar. Und Akzeptieren kann ich es erst recht
nicht! Es gibt immer eine Lösung! Dann würde ich die Wohnung gar
nicht nehmen, wenn ich meine Lieblinge nicht mitnehmen dürfte!

Auszug aus dem
Tierschutzgesetz
Für jeden, der in
irgendeiner Form mit Tieren zu tun hat, gilt in der
Bundesrepublik Deutschland das Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998
§ 1
Niemand darf einem
Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen! Dieser Paragraph bedarf sicherlich keiner weiteren
Erklärung!
§2
Wer ein Tier betreut
oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier
seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend Ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
2. darf die
Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so
einschränken, das ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder
Schäden zugeführt werden.
3. muss über die für
eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügen.
§3
Es ist verboten:
1. ein Gebrechliches,
krankes oder altes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht
behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen
Zweck als zur unverzüglichen Tötung zu veräußern oder zu
erwerben.
2. ein in Obhut des
Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um
sich seiner zu entledigen oder sich der Halter oder
Betreuerpflicht zu entziehen.
3. ein gezüchtetes oder
aufgezogenes Tier in der freien Natur auszusetzen oder
anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen
Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet
und an das Klima angepasst ist.

Sie denken
jetzt bestimmt: Ich übertreibe da etwas mit
meinen Ausführungen?
Das dachte ich mir schon.
Aber lassen sie mich als Schlusswort noch eins
sagen:
Die vielen Tiere in den Tierheimen nach
Festtagen wie Weihnachten, Ostern,
oder wenn die Urlaubszeit in Deutschland anfängt
sprechen leider eine andere eindeutige
Sprache:
Und zwar die
Sprache des unüberlegten Handelns!
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© Stephan Schwarz
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