Tierschutz

Jeder einzelne von uns kann ohne Finanziellen Aufwand Tierschutz betreiben! Geht das denn wirklich?

Ja!

Sieben Fragen die man sich selber stellen sollte, wenn ein Tier ins Haus kommen soll!

Welches Heimtier passt eigentlich zu mir?

Jedes Heimtier hat spezielle Ansprüche, egal ob Zwerghamster, Kaninchen, Katze, Hund, Süßwasserfische, Bartagamen, Geckos, Schlangen, Vogelspinnen, Schildkröten usw. Diese Ansprüche müssen Sie kennen lernen! Darf man dort, wo Sie wohnen, überhaupt ein Tier halten?

Für wen ist das Tier?

Möchten Sie ein Heimtier für sich selbst, oder auch für Ihre Kinder?

Haben Sie selbst genug Zeit?

Haben Sie genug freie Zeit für Ihr Tier oder haben Sie ausreichend Zeit, ihr Kind bei der Tierpflege zu unterstützen? Können Sie 1 bis 2 Stunden täglich mit einem Hund spazieren gehen und dann auch noch eine Stunde mit ihm spielen und ihn pflegen? Ein Hund sollte nie länger als maximal 5 Stunden alleine sein!

Haben Sie genug Platz?

Haben Sie ausreichend Platz in der Wohnung, nicht nur für einen Käfig, sondern auch für den täglichen Freilauf bei Kaninchen? Hunde z.b. haaren und haben je nach Wetter verschmutztes Fell und dreckige Pfoten. Ihre Wohnung wird nicht immer sauber sein. Stört Sie das?

Wie wird ihr Heimtier betreut?

Werden Sie alleine das Tier betreuen oder gibt es weitere zuverlässige Personen, die diese Aufgabe übernehmen? Können Sie Ihr Heimtier jemandem anvertrauen, der seine Betreuung während Ihres Urlaubs übernimmt?

Wissen Sie genug über die Ansprüche Ihres Heimtieres?

Zum Beispiel: Meerschweinchen und Kaninchen sollten immer mindestens einen Artgenossen haben. Hamster sind Nacht aktiv und möchten Tagsüber ihre Ruhe haben! Süßwasserfische kann man nicht sofort nach der Neueinrichtung eines Aquariums einsetzen. Zwei bis drei Wochen muss das Becken erst mal so laufen, um "Biologisch" eingestellt zu werden! Wichtigste Regel: Erst Informieren, dann das Tier und nicht umgekehrt!

Haben Sie an die Kosten gedacht?

Heimtiere sind meist sehr preiswert. Aber: Käfig, Futter und Einstreu- für ein Meerschweinchen kosten im 1. Jahr etwa 300 - 400,- Euro. Bei Katzen: sie brauchen Katzenklo, Einstreu-, Kratzbaum, Katzenfutter. Haben Sie die Kosten für Vorsorge-Maßnahmen und Tier-ärztliche Honorare eingeplant? Was wird z.b. ein Hund selbst kosten? Das tägliche Futter? Das "Zubehör"? Hundeschule? Steuern und Versicherungen? Tierarztkosten für Impfungen, außerdem Wurmkuren und Mittel gegen Flöhe und andere Parasiten? Haben Sie finanzielle Rücklagen, wenn der Hund oder die Katze mal ernsthaft krank werden sollte?

Nur mal so am Rande: Wir haben für unseren Simba der im Februar 2010 verstorben ist, in den letzten 5 Monaten vor seinem Tod 1199,46 Euro an Tierarztrechnungen bezahlt! Bei Winni waren es die letzten 10 Monate: 670,48 Euro! Natürlich hofft man immer das sie nicht krank werden, aber wenn doch, dann kann sich ganz schnell einiges zusammenläppern.

Sie wollen immer noch ein Heimtier in Ihrer Familie, In ihrer Wohnung, für die nächsten Jahre? Schön, wenn sie die sieben Grundregeln beherzigen, dann steht einem Tiererwerb ja nichts mehr im Wege und Sie haben einen großen Beitrag zum Tierschutz beigetragen!

 

Urlaubszeit:

Adieu, liebes Herrchen...
Am morgen bist Du sehr früh aufgestanden und hast die Koffer gepackt. Du nahmst meine Leine - war ich glücklich! Noch ein kleiner Spaziergang vor dem Urlaub - hurra!

Wir fuhren mit dem Wagen und Du hast am Straßenrand angehalten. Die Tür ging auf und Du hast einen Stock geworfen. Ich lief und lief, bis ich den Stock gefunden und zwischen meinen Zähnen hatte. Als ich zurückkam, warst Du nicht mehr da!

In Panik bin ich in alle Richtungen gelaufen, um Dich zu finden - aber vergebens. Ich wurde immer schwächer von Tag zu Tag. Ein fremder Mann kam, legte mir ein Halsband um und nahm mich mit.

Bald befand ich mich in einem Käfig und wartete auf deine Rückkehr - aber du bist nicht gekommen. Leider wollte mich niemand anderes mehr mitnehmen, weil ich angeblich zu alt war..

So blieb ich bis zu meinem Tod im Tierheim. Und falls ich noch einmal auf die Erde zurückkommen könnte, ich würde auf Dich zulaufen, denn ich hatte Dich lieb!

Jährlich werden Hunderte Tiere, speziell während der Urlaubszeit ausgesetzt!

Menschen, die so etwas tun, sind gewissenlos, weil sie nicht nur dem Tier Schaden ( Hunger, Durst, Angst, Tod ) zufügen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, weil die Tiere, die sich von ihren Fesseln befreien und auf die Fahrbahn gelangen, wo sie Unfälle verursachen können.

Sollte beobachtet werden, dass ein Tier ausgesetzt wird, notiert euch bitte das Autokennzeichen und benachrichtigt die Polizei. Damit diese dann das Tier in das nächste Tierheim bringt und um diese Gewissenlose Person anzuzeigen! Das Aussetzen von Tieren wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Eine Strafe die, wie ich finde, noch viel zu Milde ist! Auf jeden Fall sollten diese Leute unter anderem ein Lebenslanges Tierhalteverbot bekommen! Was sich der Mensch anmaßt über die wehrlose Kreatur, Unglaublich! Schauen Sie nicht weg! wenn Tiere ausgesetzt oder misshandelt werden! Leider ist es gang und gebe, das man Tiere, die man loswerden möchte, einfach irgendwo aussetzt. 

Der bequemste weg. Einfach entsorgen. Ich sage nur: "Wegwerfgesellschaft" Oder noch schlimmer wenn die Leute umziehen und das Tier mit dem Argument im Tierheimen abgeben: wir können es leider nicht in die neue Wohnung mitnehmen! 

Dazu fällt mir nichts mehr ein! Einen größeren Schwachsinn kann man, glaub ich nicht erzählen! Man hat sich doch das Tier mal geholt und es liebevoll groß gezogen, oder? Und Plötzlich kann es nicht mehr mit?  

Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Und Akzeptieren kann ich es erst recht nicht! Es gibt immer eine Lösung! Dann würde ich die Wohnung gar nicht nehmen, wenn ich meine Lieblinge nicht mitnehmen dürfte!

Auszug aus dem Tierschutzgesetz

Für jeden, der in irgendeiner Form mit Tieren zu tun hat, gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998

§ 1

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen! Dieser Paragraph bedarf sicherlich keiner weiteren Erklärung!

§2

Wer ein Tier betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend Ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

2. darf die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, das ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§3

Es ist verboten:

1. ein Gebrechliches, krankes oder altes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen Tötung zu veräußern oder zu erwerben.

2. ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter oder Betreuerpflicht zu entziehen.

3. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist.

Sie denken jetzt bestimmt: Ich übertreibe da etwas mit meinen Ausführungen?
Das dachte ich mir schon.
Aber lassen sie mich als Schlusswort noch eins sagen:
Die vielen Tiere in den Tierheimen nach Festtagen wie Weihnachten, Ostern,
oder wenn die Urlaubszeit in Deutschland anfängt sprechen leider eine andere  eindeutige Sprache:

Und zwar die Sprache des unüberlegten Handelns!

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© Stephan Schwarz
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